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Petition: Weisungsfreiheit für Tiroler Umweltanwalt

Als einziger Umweltanwalt Österreichs unterliegt jener in Tirol dem Weisungsrecht durch die Politik; er darf auch nicht gegen Ermessensentscheidungen des Landes im Naturschutzrecht Einspruch erheben.

Die Tiroler Regierungsparteien wollen sich offenbar nicht daraufhin prüfen lassen, ob sie sich an das Naturschutzgesetz unseres Landes halten. Nichts anderes könnte nämlich der Umweltanwalt Tirols tun, wenn er weisungsfrei wäre und Berufungsrecht hätte: von einer Berufungsinstanz klären lassen, ob bei strittigen Entscheidungen dem Wortlaut von einschlägigen Landesgesetzen entsprochen wurde.

Sie können die Petition hier unterzeichnen - damit der Natur Tirols künftig faire Verfahren gesichert sind.

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