loading
ÖVP und TIWAG: Unheilige Allianz


Die armseligen Reste der von der TIWAG ausgeleiteten Drau in Osttirol

Ausgerechnet der Tourismussprecher der ÖVP, NR-Abg. Franz Hörl, fordert auf der Website der ÖVP Tirol „Verbesserungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen“.

Aus seiner Darlegung wird schnell klar, für wen es besser werden sollte: besser für noch mehr Seilbahnen und noch mehr Wasserkraftwerke, speziell solche der TIWAG – schlechter natürlich für die Natur, deren Reste künftig möglichst zum Nulltarif noch skrupelloser aufgebraucht werden sollen.

Pikant ist, dass sich ausgerechnet der Tourismussprecher der Partei (Hörl macht sich gelegentlich auch in Nationalparkfragen wichtig) für ein weiteres Ausräumen von Tirols Landschaft einsetzt.
Ein Bock als Gartenpfleger?

Hörl bekräftigt mit seinen Auslassungen dezidiert den TIWAG-Chef Wallnöfer, der vor ihm schon derartiges gefordert hatte.
Tirols ÖVP als Vollzugsorganisation der TIWAG?

Dass ohnehin schon drei Viertel aller Wasserkraftmöglichkeiten Österreichs in der Hand der E-Wirtschaft sind, dass elektrischer Strom insgesamt nur 9 Prozent unseres gesamten Energieverbrauchs bestreitet, dass die größten Potentiale an Energiegewinn in der Einsparung jener Energiemenge liegen, die von Verkehr und schlecht gedämmter Bausubstanz vergeudet wird – dies alles hat sich offenbar noch nicht bis zu Parteifunktionären durchgesprochen.

Auch aus der Erdgaskrise wird uns exzessiver Wasserkraftausbau nicht retten. Erdgas ist in erster Linie Wärmeträger und chemischer Rohstoff. Es kann durch Wasserkraft nicht ersetzt werden – ganz im Gegenteil: Gerade weil Österreichs Strom zu einem Großteil aus Wasserkraft stammt, muss deren winterliche Minderleistung durch anderweitig erzeugten Strom ergänzt werden. Tatsächlich enthält das Ausbauprogramm der österreichischen E-wirtschaft bis zum Jahr 2016 genau doppelt soviel Wärmekraftleistung (überwiegend aus Erdgas!) wie aus Wasserkraft, wie die Salzburger Nachrichten berichten.



Wenn nun auch die Bundes-SPÖVP-Regierung darangeht, das öffentliche Interesse an weiterem Wasserkraftausbau festzulegen und damit den seinerzeitigen „bevorzugten Wasserbau“ nach Art kaiserlicher Kriegsermächtigungsgesetze aus dem Jahr 1914 wieder aufleben lassen will, wird man damit der Forderung der Industriellenvereinigung nachgekommen sein, die solche Sondergesetze verlangt.

Solange konkrete Maßnahmen in viel wirkungsvolleren Bereichen ausbleiben und die unerschöpflichen Quellen Wind und Sonne rein gar nicht genützt werden, entlarvt sich die angebliche Sorge der Politik um unsere Energieversorgung als scheinheiliges Getue oder Nebelwand, hinter welcher Interessen von Konzernen ungeniert auf Kosten von Unersetzlichem durchgedrückt werden.


Sondergesetze für die maximale Ausbeutung unserer wehrlosen Natur?

zurück